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Kreisverband Karlsruhe Die Grünen in Karlsruhe

Atominfos, -Termine und Aktionen

 

 

 


Teilweise Freisprüche erreicht!

Prozesse gegen AKW-GegnerInnen wegen Protestaktion gegen
den Transport von hochradioaktivem Atommüll von der
ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe
nach Lubmin gehen weiter!

Der erste NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte
bei der Nachttanzblockade am Donnerstag, 2.2.2012 endete mit "20
Tagessätzen auf Bewährung" oder exakt heißt dies: Verwarnung mit
Strafvorbehalt. Das heißt, wenn 1 Jahr nichts mehr vorfällt, muss die
Strafe nicht bezahlt werden. (Der Strafbefehlsantrag war über 60
Tagessätze à 30 €). Es wurde vorsorglich Rechtsmittel eingelegt.

Beim zweiten NTB-Strafprozess wegen angeblichem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte und Beleidigung
am Dienstag, 7.2.2012 wurde über einen Strafbefehlsanstrag über insgesamt
80 Tagessätze à 50 € (insgesamt als 4000,00 €) verhandelt.
(60 Tagessätze wg Widerstand und 40 Tagessätze wegen Beleidigung).
Es ist erfreulicherweise gelungen, wegen Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte einen Teil-Freispruch zu erzielen.
Im Ergebnis kam es dann zu einer Verurteilung wegen Beleidigung,
und zwar zu 20 Tagessätzen, da 4 Polizeibeamte gleich ausgesagt haben.
Der Angeklagte hat den Beleidigungsvorwurf in dieser Form bestritten...
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Berufung eingelegt, dh. auch
dieses Verfahren geht in die zweite Runde.

Es geht also weiter.

 

Die nächsten Verfahren sind nunmehr am

x Freitag,24.2.2012, 9.20 Uhr, AG KA, S II
wg OWI NTB

x Freitag, 16.3.2012, 10.30 Uhr, AG KA, S I,
wg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, NTB

x Montag, 23.4.2012, 10.00 Uhr, AG KA,
wg Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte,u.a., OWI, NTB

 

Hingehen lohnt sich! Zum einen, weil dies eine moralische Unterstützung unserer Leute wäre, zum zweiten, weil wir damit zeigen könnten, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und ausserdem ist es sicher auch sehr interessant.

 

 

Prozesse zu Bußgeldbescheiden wg. der Nachttanzblockade 5.und 6.7.

 Prozesse gegen AKW-GegnerInnen wegen Protestaktion gegen den Transport von hochradioaktivem Atommüll von der ehemaligen Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe nach Lubmin gehen weiter!

Ab 2. Februar finden nun die ersten 3 Verfahren wegen angeblichen Widerstand 

gegen Vollstreckungsbeamte  gegen AKW-GegnerInnen, die bei der friedlichen

Protestaktion von der Polizei weggetragen wurden, statt
Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, am
·        Donnerstag, 2.2.2012, 13.30 Uhr, AG Karlsruhe, Saal IV

·        Dienstag, 7.2.2012, 13.30 Uhr, AG Karlsruhe, Saal I

·        Freitag, 16.3.2012, 10.30 Uhr, AG Karlsruhe, Saal I statt.

 

 

Mit diesen Verfahren versucht die Staatsanwaltschaft und die Abteilung 

Staatsschutz der Kriminalpolizei den Straftatbestand "Widerstand gegen 
Vollstreckungsbeamte" auszuweiten.
Strafbar soll es nach Auffassung von Staatsanwalt Walter bereits sein,

wenn einer beim Wegtragen "zappelt", nachdem ihm die Polizeikräfte 

schmerzhaft die Arme verdreht haben.

Ziel ist es offenbar, die Teilnahme an friedlichen Sitzblockaden, die nach 
Auffassung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von der 
Versammlungsfreiheit gedeckt ist, auf diesem Wege zu kriminalisieren, um 
AKW-GegnerInnen einzuschüchtern.
 

Angeklagt sind wir alle!

Die Betroffenen brauchen unsere Solidarität!

 

Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Stadt Karlsruhe Bußgeldbescheide 

gegen 44 von 700 Teilnehmenden an der Protestaktion gegen den 

Transport von hochradioaktivem Atommüll von der ehemaligen 
Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) nach Lubmin quer durch Karlsruher 
Wohngebiete auf S-Bahn-Gleisen verhängt. Trotz einer breiten Unterstützung der 
Forderung nach Einstellung aller Verfahren und Rücknahme der Bußgeldbescheide, 
und obwohl die meisten der Gerichtsverfahren wegen Bußgeldbescheiden i
nzwischen eingestellt worden sind, hält die Stadt Karlsruhe weiter 
an ihren Bußgeldverfahren fest.

 

Auch das Verfahren am 25.1. wurde inzwischen zu Lasten der Staatskasse 
eingestellt.
Die Bußgeldverfahren wegen angeblichem Verstoß gegen das 
Versammlungsgesetz, bei denen die Betroffenen anwaltlich vertreten waren, wurden 
bislang alle eingestellt.
 

Wir sind weiter der Meinung, dass diejenigen, die sich im Rahmen ihres 
zivilgesellschaftlichen En­gagements an der Nachttanz­blockade gegen den 
Atommülltourismus von hochradio­aktiven Atommüll quer durch Deutschland und 
auf Straßenbahnschienen mitten durch Wohngebiete beteiligt haben, nicht mit 
Bußgeldbescheiden und Strafverfahren verfolgt und bestraft werden dürfen. 
Die Einstellung der Verfahren zeigt deutlich, dass sie vor allem darauf zielen, 
AtomkraftgegenerInnen einzuschüchtern.  
Gesellschaftlicher Protest gegen solche Transporte muss in einer Demokratie ohne 
Sanktionen möglich sein, zumal dieser Transport gegen das Atomgesetz verstoßen 
haben dürfte, da die Unterbringung des Atommülls in Lubmin nicht dem Stand von 
Wissenschaft und Technik entspricht. In Karlsruhe lag der Atommüll wenigstens 
hinter 1,80 m dicken Betonmauern, in Lubmin beträgt die Wandstärke lediglich 
35 cm und bietet noch nicht einmal Schutz gegen einen Flugzeugabsturz! 
Gerade auch der Transport von hochradioaktivem Atommüll durch Wohngebiete 
birgt ein hohes Risiko für die an der Strecke lebenden Menschen und im Übrigen 
auch für die den Transport begleitenden Polizeikräfte. Es gibt auch hier keine absolute Sicherheit!
 

Der Atomunfall in Fukushima mit seinen dramatischen Auswirkungen für die 
Menschen in der gesamten Region hat leider unsere Befürchtungen über die 
Auswirkungen eines nuklearen Un­falls - 25 Jahre nach Tschernobyl -  mehr als 
bestätigt. Die Menschen in der Region Fukushima und Tschernobyl wären heute 
froh, wenn sich mehr Menschen gegen diese Atomanlagen zur Wehr gesetzt 
hätten! Inzwischen wissen wir, dass die Katastrophe in Fukushima nach wie vor 
im Gange ist, auch wenn nicht mehr darüber berichtet wird. In der USA waren im 
Sommer 2011  zwei Atomkraftwerke von Überflutung bedroht, das 
Atomforschungszentrum Los Alamos, in dem auch große Mengen von Plutonium 
gelagert werden, (und in dem die erste Atombombe entwickelt wurde), war von 
riesigen Waldbränden bedroht, so dass weit über 10.000 Menschen evakuiert 
werden mussten. Eine Katastrophe wie in Fukushima konnte nur knapp vermieden 
werden.
Trotzdem ist die Bunderegierung skandalöserweise weiter bereit, 
Hermestransportbürgschaften in Milliardenhöhe für neue Atomkraftwerke, wie 
Angra III in Brasilien, zu gewähren.
Außerdem soll im Institut für Transurane (ITU) im KIT Nord, auf dem Gelände 
des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe, in einem neu zu errichtenden 
Gebäude an Brennelementen für die 4. Generation von Atomkraftwerken geforscht 
werden. Es ist zu erwarten, dass dann regelmäßig plutoniumhaltige "Brennstäble" 
im Maßstab 1 zu 10 durch Karlsruhe zur Wiederaufarbeitungsanlage Marcoule in 
Frankreich und wieder zurückgebracht werden müssen!  
 

Lasst Euch nicht hinters Licht führen!

Auch nach dem sogenannten "Ausstiegsbeschluss" ist ein Ende der 
Atomenergienutzung und die Abschaltung aller Atomanlagen in keinster Weise in 
Sicht - wenn wir es nicht durchsetzen! 

Ab 2. Februar finden nun die ersten 3 Verfahren wegen angeblichen Widerstand 

gegen Vollstreckungsbeamte  gegen AKW-GegnerInnen, die bei der friedlichen

Protestaktion von der Polizei weggetragen wurden, statt.


Montag, 21.11.11, 17.00 - 20.00 Uhr

Abschluss der Mediation Institut für Transurane (ITU)

 

Rheinhalle in Leopoldshafen

 

>> Infos zur Mediation und >>Hintergrundinfos und GRÜNE-Position zum ITU